Wird man mit einer MPU wirklich doppelt bestraft?
27. Februar 2026Viele Menschen empfinden eine angeordnete MPU als doppelte Bestrafung: Erst Strafe und Führerscheinentzug, später zusätzliche Anforderungen durch die Fahrerlaubnisbehörde. Besonders häufig wird dieses Gefühl bei Alkohol- oder Drogendelikten beschrieben – exemplarisch etwa bei Alkoholauffälligkeiten ab 1,1 Promille. Doch handelt es sich dabei wirklich um eine doppelte Strafe?
Warum entsteht überhaupt das Gefühl einer „doppelten Bestrafung“?
Dieses Gefühl ist nachvollziehbar – und weit verbreitet.
Aus Sicht der Betroffenen ist der Ablauf oft derselbe:
Zunächst erfolgt eine strafrechtliche Ahndung.
Nach Ablauf der Sperrfrist folgt dann eine weitere Hürde, bevor der Führerschein zurückgegeben wird.
Was dabei häufig fehlt, ist eine klare Erklärung, warum diese Schritte rechtlich nichts miteinander „doppelt“ machen, sondern unterschiedlichen Zwecken dienen.
Die strafrechtliche Ebene: Rückblick auf das vergangene Verhalten
Im Verkehrsstrafrecht geht es um die Bewertung einer konkreten Tat.
Beispielhaft wird häufig der Fall genannt, dass ab 1,1 Promille Alkohol im Blut eine Straftat vorliegt. Dieses Prinzip gilt jedoch ebenso für andere Auffälligkeiten wie Drogenkonsum oder wiederholte Verkehrsverstöße.
Das Gericht entscheidet in diesem Rahmen über:
- Geld- oder Freiheitsstrafen
- den Entzug der Fahrerlaubnis
- die Dauer der Sperrfrist (häufig zwischen 6 und 12 Monaten)
Mit Ablauf der Sperrfrist ist die strafrechtliche Sanktion abgeschlossen.
Kann anwaltliche Unterstützung hier etwas verändern?
In bestimmten Fällen ja – allerdings immer im strafrechtlichen Rahmen.
Ein Anwalt kann unter Umständen erreichen, dass:
- die Sperrfrist verkürzt wird
- das Strafmaß angepasst wird
Dabei kann es positiv gewertet werden, wenn Betroffene bereits früh Verantwortung übernehmen, etwa durch Gespräche oder Abstinenznachweise. Wichtig ist jedoch:
Diese Aspekte betreffen ausschließlich das Gericht, nicht die spätere Entscheidung der Führerscheinstelle.
Die verwaltungsrechtliche Ebene: Blick in die Zukunft
Unabhängig vom Strafverfahren prüft die Fahrerlaubnisbehörde eine andere Frage:
Ist eine Person aktuell und zukünftig geeignet, ein Fahrzeug sicher zu führen?
Hier geht es nicht um Schuld oder Strafe, sondern um Verkehrssicherheit.
Deshalb darf die Behörde nach Ablauf – oder sogar Verkürzung – der Sperrfrist verlangen, dass die Fahreignung nachgewiesen wird.
Dieser Nachweis erfolgt in vielen Fällen durch ein MPU Gutachten.
Die MPU: keine zweite Strafe, sondern eine Eignungsbewertung
Die MPU ist keine zusätzliche Sanktion und auch keine erneute „Bestrafung“.
Sie ist vielmehr ein Instrument, mit dem geprüft wird, ob sich relevante Faktoren dauerhaft verändert haben.
Dabei stehen unter anderem folgende Fragen im Mittelpunkt:
- Wie kam es zu der Auffälligkeit?
- Welche Einsichten wurden gewonnen?
- Was hat sich konkret im Verhalten geändert?
- Wie stabil sind diese Veränderungen?
Es geht also nicht darum, etwas „noch einmal abzuurteilen“, sondern darum, eine fundierte Prognose zu treffen.
Warum sich das trotzdem unfair anfühlt
Das Gefühl der Doppelbelastung entsteht vor allem deshalb, weil:
- die MPU zeitlich nach der Sperrfrist kommt
- ihre Anforderungen oft unklar oder widersprüchlich erscheinen
- viele Betroffene erst sehr spät erfahren, was tatsächlich erwartet wird
Ohne Einordnung wirkt die MPU dann wie eine zusätzliche Hürde – obwohl sie rechtlich eine andere Funktion erfüllt.
Warum eine fundierte MPU Beratung entscheidend ist
Gerade weil Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht so unterschiedlich funktionieren, scheitern viele nicht an der MPU selbst, sondern an falschen Annahmen.
Eine professionelle MPU Beratung in Freiburg hilft dabei,
- den Unterschied zwischen Strafe und Eignungsprüfung zu verstehen
- die eigene Entwicklung realistisch einzuordnen
- typische Denk- und Argumentationsfehler zu vermeiden
Vertrauen durch Erfahrung und regionale Kompetenz
Die Trenkle Psychologische Praxis und MPU Beratung begleitet Menschen aus Freiburg und Umgebung seit vielen Jahren sachlich, individuell und ohne unrealistische Versprechen. Ziel ist es nicht, Betroffene „durchzuwinken“, sondern sie fachlich fundiert auf das vorzubereiten, was die Fahrerlaubnisbehörde tatsächlich erwartet.
Fazit: Keine doppelte Bestrafung – sondern zwei rechtliche Perspektiven
Auch wenn es sich subjektiv so anfühlen kann:
Die MPU ist keine zweite Strafe, sondern Teil eines eigenständigen verwaltungsrechtlichen Verfahrens.
Wer den Unterschied zwischen strafrechtlicher Ahndung und eignungsrechtlicher Bewertung versteht, kann gezielter handeln – und unnötige Umwege vermeiden.
Für Betroffene in Freiburg und Umgebung kann eine frühzeitige, fachkundige MPU Beratung dabei entscheidend helfen.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur MPU
Wird man mit einer MPU doppelt bestraft?
Nein. Die MPU ist keine zusätzliche Strafe, sondern eine verwaltungsrechtliche Eignungsbewertung durch die Führerscheinstelle.
Warum reicht der Ablauf der Sperrfrist nicht aus?
Weil das Gericht über die Strafe entscheidet, die Fahrerlaubnisbehörde aber zusätzlich die Fahreignung prüfen muss.
Ist die MPU auch nach einer verkürzten Sperrfrist erforderlich?
Ja. Eine verkürzte Sperrfrist ändert nichts an der Pflicht zur MPU, wenn sie von der Behörde angeordnet wurde.
Gilt das nur bei Alkohol am Steuer?
Nein. Alkohol wird häufig als Beispiel genannt, die MPU kann aber auch bei Drogen, Punkten oder anderen Auffälligkeiten angeordnet werden.
Kann ein Anwalt die MPU verhindern?
Nein. Anwälte können Einfluss auf das Strafverfahren nehmen, nicht auf die Entscheidung der Führerscheinstelle.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine MPU Beratung?
So früh wie möglich, idealerweise bereits während oder kurz nach dem Strafverfahren.
